Berechnen Sie Ihr Nettogehalt 2026 mit allen Steuerklassen, Bundesländern und Sozialabgaben — inkl. neuer Beitragsbemessungsgrenzen und Grundfreibetrag.
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Grundfreibetrag: 12.348 € (Ledige) / 24.696 € (Verheiratete)
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr)
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV: 8.450 € / Monat (101.400 € / Jahr) — bundesweit einheitlich
Versicherungspflichtgrenze KV: 73.800 € / Jahr (Wechsel in PKV ab dieser Grenze möglich)
Krankenversicherung: 14,6 % Grundbeitrag + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag (jeweils zur Hälfte)
Pflegeversicherung: 3,6 % (Kinderlose ab 23 +0,6 %, Sonderregel Sachsen)
Rentenversicherung: 18,6 % (zur Hälfte vom Arbeitnehmer)
Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (zur Hälfte vom Arbeitnehmer)
Vom Bruttogehalt werden zwei Hauptblöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Der Steuerbetrag richtet sich nach Steuerklasse und Bundesland; die Sozialabgaben werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet — alles darüber bleibt beitragsfrei.
Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer — nicht die endgültige Steuerlast. Die wird mit der Steuererklärung ausgeglichen. Klasse I gilt für Ledige, Klasse III/V oder IV/IV für Verheiratete, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse VI für Nebenjobs. Die Wahl der richtigen Kombination kann monatlich mehrere hundert Euro Unterschied machen.
Mitglieder von katholischer oder evangelischer Kirche zahlen Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern — jeweils auf die Lohnsteuer (nicht aufs Brutto). Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € spart ein Kirchenaustritt etwa 40–50 € pro Monat.