IHRE ANGABEN

Ihr Netto
2.358
pro Monat
Brutto
3.500 €
Abzüge gesamt
−1.142 €
Steuern Netto
ℹ️ Hinweis: Berechnung nach den offiziellen Werten 2026 (Grundfreibetrag 12.348 €, BBG KV/PV 5.812,50 €/Mon, BBG RV/AV 8.450 €/Mon). Es handelt sich um eine vereinfachte Schätzung — Sonderfälle wie Freibeträge, Steuerermäßigungen oder Faktorverfahren sind nicht berücksichtigt. Für verbindliche Aussagen wenden Sie sich an Ihren Steuerberater.
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WICHTIGE WERTE FÜR 2026

Grundfreibetrag: 12.348 € (Ledige) / 24.696 € (Verheiratete)
Beitragsbemessungsgrenze KV/PV: 5.812,50 € / Monat (69.750 € / Jahr)
Beitragsbemessungsgrenze RV/AV: 8.450 € / Monat (101.400 € / Jahr) — bundesweit einheitlich
Versicherungspflichtgrenze KV: 73.800 € / Jahr (Wechsel in PKV ab dieser Grenze möglich)
Krankenversicherung: 14,6 % Grundbeitrag + Ø 2,9 % Zusatzbeitrag (jeweils zur Hälfte)
Pflegeversicherung: 3,6 % (Kinderlose ab 23 +0,6 %, Sonderregel Sachsen)
Rentenversicherung: 18,6 % (zur Hälfte vom Arbeitnehmer)
Arbeitslosenversicherung: 2,6 % (zur Hälfte vom Arbeitnehmer)

WIE WIRD DAS NETTO BERECHNET?

Vom Bruttogehalt werden zwei Hauptblöcke abgezogen: Steuern (Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag, ggf. Kirchensteuer) und Sozialversicherungsbeiträge (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Der Steuerbetrag richtet sich nach Steuerklasse und Bundesland; die Sozialabgaben werden bis zur Beitragsbemessungsgrenze berechnet — alles darüber bleibt beitragsfrei.

WAS BEDEUTET DIE STEUERKLASSE?

Die Steuerklasse bestimmt nur die monatliche Vorauszahlung der Lohnsteuer — nicht die endgültige Steuerlast. Die wird mit der Steuererklärung ausgeglichen. Klasse I gilt für Ledige, Klasse III/V oder IV/IV für Verheiratete, Klasse II für Alleinerziehende, Klasse VI für Nebenjobs. Die Wahl der richtigen Kombination kann monatlich mehrere hundert Euro Unterschied machen.

KIRCHENSTEUER — JA ODER NEIN?

Mitglieder von katholischer oder evangelischer Kirche zahlen Kirchensteuer: 8 % in Bayern und Baden-Württemberg, 9 % in allen anderen Bundesländern — jeweils auf die Lohnsteuer (nicht aufs Brutto). Bei einem Bruttogehalt von 4.000 € spart ein Kirchenaustritt etwa 40–50 € pro Monat.